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   BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18   

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https://dejure.org/2018,44243
BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18 (https://dejure.org/2018,44243)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - 1 StR 457/18 (https://dejure.org/2018,44243)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 (https://dejure.org/2018,44243)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB, § 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Schuldunfähigkeit wegen Intelligenzminderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Schuldunfähigkeit wegen Intelligenzminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit - und ihre Feststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 239
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 238) und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 238) und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 21.11.2017 - 2 StR 375/17

    Schuldunfähigkeit (erforderliche zweistufige Prüfung in Bezug auf die konkrete

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs von der am 15. Mai 2016 begangenen prozessualen Tat (II.1. der Urteilsgründe) gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen, weil die Unterbringung gemäß § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlich-rechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 11 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 240) und vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17 Rn. 13 mwN (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 69)).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 238) und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    Wenn sich das Landgericht - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 04.04.2018 - 1 StR 116/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Aufhebung des Freispruchs von der am 15. Mai 2016 begangenen prozessualen Tat (II.1. der Urteilsgründe) gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht entgegen, weil die Unterbringung gemäß § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen und deshalb zwischen beiden Entscheidungen aus sachlich-rechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang besteht (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 11 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 240) und vom 21. November 2017 - 2 StR 375/17 Rn. 13 mwN (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 69)).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 238) und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16; Urteile vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320 Rn. 17 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520 Rn. 7).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Die Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6 je mwN).
  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 2 StR 505/18 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18; vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 je mwN).
  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 362/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Erforderlich ist eine konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegung dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10 und vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6 jew. mwN).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    Wenn sich das Landgericht darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10).
  • BGH, 01.07.2021 - 1 StR 206/21

    Ausschluss bzw. Verminderung der Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung

    Erforderlich ist eine konkretisierende und widerspruchsfreie Darstellung dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf dessen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 362/19 Rn. 5; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18 Rn. 10 und vom 4. April 2018 - 1 StR 116/18 Rn. 6; jew. mwN).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18).
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